Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 30.04.2009

Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.11.2008 - 2 Wx 48/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6965
OLG Köln, 17.11.2008 - 2 Wx 48/08 (https://dejure.org/2008,6965)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.11.2008 - 2 Wx 48/08 (https://dejure.org/2008,6965)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. November 2008 - 2 Wx 48/08 (https://dejure.org/2008,6965)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6965) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Zuständigkeit über eine als "Rechtsbeschwerde" bezeichnete weitere Beschwerde des Beschwerdeführers; Beschwerdeverfahren gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gem. § 335 Abs. 5 Handelsgesetzbuch (HGB)

  • Judicialis

    HGB § 335; ; HGB § ... 335 Abs. 4; ; HGB § 335 Abs. 5; ; HGB § 335 Abs. 5 Satz 1; ; HGB § 335 Abs. 5 Satz 2; ; HGB § 335 Abs. 5 Satz 3; ; HGB § 335 Abs. 5 Satz 4; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 28 Abs. 1; ; FGG § 28 Abs. 2; ; FGG § 30 Abs. 1 Satz 2; ; OWiG § 79; ; GVG §§ 94 ff.; ; GVG § 105 Abs. 1; ; ZPO §§ 348 ff.; ; DRiG § 28 Abs. 2; ; DRiG § 45 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Beschwerdeverfahren nach § 335 HGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 29
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 04.08.2008 - 2 Wx 27/08

    Zuständigkeit für Kostenfestsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2008 - 2 Wx 48/08
    Das C-Amt für K. hat im Verfahren nach § 335 HGB die Stellung der ersten Instanz (vgl. Senat, FGPrax 2008, 216).
  • OLG Köln, 12.11.2010 - 2 Wx 165/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts im Verfahren

    § 335 Abs. 5 Satz 6 HGB begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. Senat, FGPrax 2009, 29; Senat, FGPrax 2009, 126).

    Das Bundesamt für Justiz hat im Verfahren nach § 335 HGB nicht die Stellung eines Beschwerdegegners, sondern die der ersten Instanz (vgl. Senat, FGPrax 2008, 216; Senat, FGPrax 2009, 29 [30]; Senat, FGPrax 2009, 180 [181]; Senat, FGPrax 2010, 58).

  • OLG Köln, 01.04.2011 - 2 Wx 68/11

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Entscheidung über die weitere Beschwerde

    Nach § 28 Abs. 1 FGG entschied über eine weitere Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung generell das Oberlandesgericht, so daß es auch dazu berufen war, eine weitere Beschwerde im Verfahren nach § 335 Abs. 5 HGB als unzulässig zu verwerfen (vgl. Senat, FGPrax 2009, 29 f.).

    Im Verfahren nach § 335 Abs. 4 und 5 HGB entscheidet das Landgericht als Beschwerdegericht; die Stellung der ersten Instanz hat hier das Bundesamt für Justiz (vgl. Senat, FGPrax 2008, 216; Senat, FGPrax 2009, 29 [30]; Senat, FGPrax 2009, 180 [181]; Senat, Beschluß vom 23. März 2011 - 2 Wx 65/11 -).

  • OLG Köln, 23.03.2009 - 2 Wx 30/09

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Zulässigkeit der weiteren Beschwerde

    Sie ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. Senat, FGPrax 2009, 29 f. und - zu der entsprechenden früheren Regelung des § 140 a Abs. 1 Satz 4 FGG a.F. - BVerfG, Beschluß vom 11. Februar 2009 - 1 BvR 3582/08, Rdn. 21, juris).
  • OLG Köln, 26.06.2009 - 2 Wx 55/09

    Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines Richters im

    Denn das Verfahren nach § 335 Abs. 4 und 5 HGB ist vom Gesetz als Beschwerdeverfahren ausgestaltet: Das Landgericht wird hier als Beschwerdegericht tätig, während das Bundesamt für Justiz in diesem Verfahren die Stellung der ersten Instanz hat (vgl. Senat, FGPrax 2008, 216; Senat, FGPrax 2009, 29 [30]).
  • OLG Köln, 19.07.2012 - 16 W 17/12

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der vorläufigen Einstellung der

    Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestehen nicht (BVerfG BB 2011, 1136; OLG Köln, Beschl. v. 17.11.2008 - 2 Wx 48/08 - OLGR 2009, 484).
  • OLG Köln, 30.11.2009 - 2 Wx 79/09

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verhängung eines Ordnungsmittels

    Denn das Verfahren nach § 335 Abs. 4 und 5 HGB ist vom Gesetz als Beschwerdeverfahren ausgestaltet: Das Landgericht wird hier als Beschwerdegericht tätig, während das Bundesamt für Justiz in diesem Verfahren die Stellung der ersten Instanz hat (vgl. Senat, FGPrax 2008, 216; Senat, FGPrax 2009, 29 [30]; Senat, FGPrax 2009, 180).
  • OLG Köln, 19.07.2012 - 16 W 25/12
    Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestehen nicht (BVerfG BB 2011, 1136; OLG Köln, Beschl. v. 17.11.2008 - 2 Wx 48/08 - OLGR 2009, 484).
  • OLG Köln, 01.02.2011 - 2 Wx 5/11

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Das Bundesamt für Justiz hat in dem Verfahren nach § 335 HGB die Stellung der ersten Instanz (vgl. Senat, FGPrax 2008, 216; Senat, FGPrax 2009, 29 [30]; Senat, FGPrax 2009, 180 [181]).
  • OLG Köln, 16.04.2009 - 2 Wx 40/09

    Außerordentliche Beschwerde

    Über die von der Beteiligten zu 1) mit der Eingabe vom 26. März 2009 eingelegte, in dieser Eingabe als "außerordentliche Beschwerde" und "sofortige Beschwerde" bezeichnete weitere Beschwerde gegen den Beschluß des Landgerichts vom 20. März 2009 hat deshalb das diesem Landgericht im Instanzenzug der Freiwilligen Gerichtsbarkeit übergeordnete Oberlandesgericht Köln zu befinden (vgl. Senat, Beschluß vom 17. November 2008 - 2 Wx 48/08 - im Internet veröffentlicht in NRWE [www.justiz.nrw.de]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 30.04.2009 - 4 WF 45/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20930
OLG Bremen, 30.04.2009 - 4 WF 45/09 (https://dejure.org/2009,20930)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30.04.2009 - 4 WF 45/09 (https://dejure.org/2009,20930)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30. April 2009 - 4 WF 45/09 (https://dejure.org/2009,20930)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,20930) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung des Verfahrens nach Nr. 3201 Ziff. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Vergütungsverzeichnis (VV RVG)

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 3200; RVG -VV Nr. 3201 Ziff. 1
    Höhe der Anwaltsgebühren bei Einlegung der Anschlussberufung vor Vorliegen der Berufungsbegründung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 61
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 12.02.2009 - 4 UF 93/08

    Voraussetzungen der Abtrennung von Folgesachen aus dem Scheidungsverbund

    Auszug aus OLG Bremen, 30.04.2009 - 4 WF 45/09
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal vom 26.03.2009 dahingehend abgeändert, dass die von der Antragsgegnerin an den Antragsteller nach dem Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 19.11.2008 (Gesch.-Nr. 4 UF 93/08) zu erstattenden Kosten auf EUR 514, 68 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.12.2008 festgesetzt werden.

    Sodann hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen mit Beschluss vom 19.11.2008 (4 UF 93/08) der Antragsgegnerin die Kosten der Berufungsinstanz (einschließlich der Kosten der Anschlussberufung) auferlegt und den Streitwert der Berufungsinstanz (einschließlich Anschlussberufung) auf EUR 6.732,00 festgesetzt.

    Das Amtsgericht Bremen-Blumenthal hat mit Kostenfestsetzungsbeschluss vom 26.03.2009 nach Antrag des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers die von der Antragsgegnerin an den Antragsteller nach dem Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 19.11.2008 (4 UF 93/08) zu erstattenden Kosten auf EUR 737, 80 festgesetzt, wobei es auf der Grundlage des Streitwerts von EUR 6.732,00 von einer 1, 6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG für die Berufungsinstanz ausgegangen ist.

    Der sich daraus ergebenden Summe von EUR 432, 50 ist nach Nr. 7008 VV RVG die Umsatzsteuer von 19%, mithin ein Betrag von EUR 82, 18 hinzuzurechnen, so dass sich die nach dem Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 19.11.2008 (Gesch.-Nr. 4 UF 93/08) von der Antragsgegnerin an den Antragsteller zu erstattenden Kosten auf insgesamt EUR 514, 68 belaufen.

  • OLG Bremen, 06.08.2008 - 1 W 26/08

    Umfang der zu erstattenden außergerichtlichen Kosten des Rechtsmittelgegners bei

    Auszug aus OLG Bremen, 30.04.2009 - 4 WF 45/09
    Gegen diesen Kostenfestsetzungsbeschluss, der ihr am 30.03.2009 zugestellt worden ist, hat die Antragsgegnerin am 14.04.2009 (Dienstag nach Ostern) sofortige Beschwerde eingelegt und unter Hinweis auf eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 06.08.2008 (Gesch.-Nr. 1 W 26/08) geltend gemacht, die volle erstattungsfähige Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG entstehe erst mit dem Antrag, die Berufung zurückzuweisen, den der Antragsteller nicht gestellt habe.

    Die gemäß §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 2, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin, mit der sie, wie sich aus der Bezugnahme auf die von ihr zitierte Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 06.08.2008 (Gesch.-Nr. 1 W 26/08) ergibt, erreichen will, dass bei der Kostenfestsetzung lediglich die 1, 1-Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 VV RVG in Ansatz gebracht wird, ist begründet und führt zu der aus dem Tenor dieses Beschlusses ersichtlichen Abänderung der angefochtenen Entscheidung.

    Insofern weist der Antragsteller zu Recht darauf hin, dass die von der Antragsgegnerin zitierte Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 06.08.2008 (Gesch.-Nr. 1 W 26/08) auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar ist, weil ihr ein Sachverhalt zugrunde lag, in dem nach Zustellung der Berufung und ihrer Begründung an den Prozessbevollmächtigten des Berufungsgegners die Berufung zurückgenommen wurde, ohne dass der Berufungsgegner einen Antrag auf Zurückweisung der Berufung gestellt oder sich auf sonstige Weise zur Akte gemeldet hatte.

  • BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06

    Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren vor Zustellung der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Bremen, 30.04.2009 - 4 WF 45/09
    Von der grundsätzlichen Anerkennung der Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts ist jedoch die Frage zu unterscheiden, welche Maßnahmen der bestellte Rechtsanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung für erforderlich halten darf, insbesondere ob die erst bei Stellung eines Sachantrags nach Nr. 3200, 3201 VV RVG anfallende volle Verfahrensgebühr auch dann in dieser Höhe erstattungsfähig ist, wenn der Antrag gestellt wird, bevor feststeht, dass das Rechtsmittel tatsächlich durchgeführt wird (BGH, NJW 2007, 3723 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht